FAQ

Häufige Fragen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

Du musst zur MPU und hast dabei mehr Fragen als Antworten im Kopf? Dann schau dir hier das „FAQ“ mit den wichtigsten Antworten auf viele Fragen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung an.

Fragen und Antworten rund um die MPU

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist eine Begutachtung der Fahreignung durch einen Verkehrspsychologen und -mediziner.

Häufige Gründe sind Alkohol- oder Drogendelikte am Steuer, zu viele Punkte in Flensburg oder aggressives Fahrverhalten.

Die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen.

Die MPU besteht aus drei Teilen: medizinische Untersuchung, Leistungstest und psychologisches Gespräch.

Der Untersuchungstag dauert in der Regel 3 bis 4 Stunden.

Die Kosten liegen meist zwischen 350  Euro und 750  €, je nach Fragestellung (Alkohol, Drogen, Punkte etc.).

Dann bekommt man ein negatives Gutachten und muss die MPU wiederholen – eine neue Anmeldung ist nötig.

Am besten mit professioneller MPU-Vorbereitung, z. B. durch Verkehrspsychologen oder Vorbereitungskurse bei MPU Kompakt.

Bei Alkohol- oder Drogendelikten meist ja – für 6 oder 12 Monate. Diese Nachweise müssen durch zertifizierte Stellen erfolgen.

Abhängig vom Fall – zwischen wenigen Wochen und über einem Jahr, insbesondere bei Abstinenzprogrammen.

In den meisten Fällen nicht, wenn sie angeordnet wurde. Sonst bleibt der Führerschein entzogen.

Ein Gutachten, das bestätigt, dass man wieder geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Das Gutachten muss an die Führerscheinstelle geschickt werden, um den Führerschein zurückzubekommen.

Ja, man kann sich auch freiwillig begutachten lassen, um seine Fahreignung zu beweisen.

Ohne Vorbereitung bestehen ca. 30 Prozent. Mit Vorbereitung steigen die Chancen deutlich (über 80 %).

Unehrlichkeit, keine Einsicht, unzureichende Vorbereitung oder fehlende Abstinenznachweise.

Einsicht in das Fehlverhalten, Veränderung des Verhaltens und Motivation für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr.

Ja, man meldet sich selbst bei einer anerkannten Begutachtungsstelle (z. B. TÜV, Dekra) an.

In der Regel 12 Monate. Danach verliert es seine Gültigkeit bei der Führerscheinstelle.

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